Allgemeine Geschäftsbedingungen – Transport & Einlagerung

Für alle Verwahrungsverträge sowie die damit zusammenhängenden Transportaufträge zwischen der Haus des Lagers GmbH (nachfolgend “HDL”) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sachen des Kunden werden dabei entweder an einem Standort der Haus des Lagers GmbH oder an einem ihrer Partnerstandorte eingelagert. Nach Versand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden sowie nach Buchungserstellung und Zahlungseingang kommt der Vertrag zustande und ist rechtskräftig und verbindlich.

1. Abholung und Rücktransport
Der Kunde kann über die Website der Haus des Lagers GmbH (sofern eine Online-Buchung angeboten wird) oder telefonisch einen Transportauftrag für die Abholung und/oder den Rücktransport der eingelagerten Gegenstände beauftragen. Der Auftrag wird erst durchgeführt und ist verbindlich, wenn die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 50 % der Transportpauschale bei HDL eingegangen ist.

1.1 Beauftragung gegen Aufwand

Für die Abholung sowie für den Rücktransport der eingelagerten Gegenstände erhält der Kunde vor Durchführung der jeweiligen Leistung eine Transportpauschale als Richtpreis. Der Richtpreis orientiert sich insbesondere an dem bei der Buchung angegebenen Ladevolumen sowie an den nachfolgend aufgeführten Standardleistungen.

Standardleistungen:

● Abholung bzw. Rücktransport der Gegenstände im Erdgeschoss bis maximal 1. Obergeschoss (ohne Aufzug),
● Laufwege bis maximal 20 Meter zwischen Beladestelle und Transportfahrzeug,
● Flurbreite min. 90cm
● einfache Entfernung zwischen Lagerstandort und Beladestelle des Kunden von maximal 30 Kilometern,
● Durchführung der Abholung und des Transports bei einem üblichen, ungestörten Ablauf.
Der Richtpreis stellt keinen verbindlichen Festpreis dar, sondern eine nach bestem Wissen und Gewissen ermittelte Kostenschätzung für einen typischen und reibungslosen Ablauf.

Abweichungen können sich insbesondere ergeben, wenn sich die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort von den bei der Buchung angegebenen Annahmen unterscheiden, z. B. durch:

● schwer oder sperrig zu transportierende Gegenstände (z. B. Klaviere, Tresore),
● enge Treppenhäuser, Flure oder Zugänge,
● zusätzliche Etagen, längere Laufwege oder sonstige Erschwernisse,
● zeitliche Verzögerungen oder Unterbrechungen, die nicht von HDL zu vertreten sind.

Nach Abschluss der Transport- und Einlagerungsleistung, d. h. nachdem die Gegenstände im Lager eingestellt wurden, erfolgt die Schlussrechnung auf Basis des tatsächlich angefallenen Aufwands. Abgerechnet werden insbesondere:

● die Arbeitszeit ab Abfahrt vom Lagerstandort bis einschließlich Rückankunft am Lagerstandort,
● zusätzlich erbrachte Leistungen,
● sowie ein abweichendes tatsächliches Lagervolumen gegenüber der ursprünglichen Buchung.
Das maßgebliche Lagervolumen wird anhand der tatsächlich eingelagerten Gegenstände (Länge × Breite × Höhe) ermittelt.

Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit, sachgerechten Handhabung sowie ordnungsgemäßen Lagerung wird das ermittelte Volumen angemessen erhöht (Handling-Reserve).

Das so ermittelte Lagervolumen bildet die Grundlage für die Abrechnung in der Schlussrechnung. Bruchteile von Lagereinheiten werden auf die nächste volle Lagereinheit aufgerundet.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und je angefangener 30-Minuten-Einheit gemäß Leistungsnachweis im Rahmen der Schlussrechnung. Bereits geleistete Anzahlungen werden hierbei angerechnet.

1.2 Beauftragung als Festpreis

Alternativ kann der Kunde die Leistung als Festpreis beauftragen. Der Festpreis wird vor Leistungsbeginn in Textform bestätigt und basiert ausschließlich auf den vom Kunden übermittelten Informationen, insbesondere:

● Inventarliste (Art, Anzahl, Volumen/Abmessungen),
● Etage/Stockwerk und Aufzugverfügbarkeit,
● Tür‑ und Flurbreiten,
● Tragewege/Distanz zwischen Fahrzeugstandort und Beladestelle,
● Parkmöglichkeiten (z. B. Halteverbotszone/Standfläche),
● Demontagezustand der Möbel (demontiert/nicht demontiert),
● Verpackungszustand und Besonderheiten (z. B. empfindliche, sperrige oder schwere Teile).
Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort oder das Volumen/Anzahl der Gegenstände von den Angaben des Kunden ab oder sind zusätzliche Leistungen erforderlich, werden die hieraus entstehenden Mehraufwände separat berechnet – entweder nach Aufwand (je angefangene 30‑Minuten‑Einheit gemäß Leistungsnachweis) oder, soweit vor Ort sinnvoll, als ergänzende Festpreisposition. Abweichungen und dadurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden vor Durchführung angezeigt und – soweit Abläufe und Sicherheit es zulassen – zur Bestätigung gestellt.

2. Pflichten des Kunden – Parkfläche, Zugang, Beginn der Arbeiten

Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Ankunft des Partners die Arbeiten sofort begonnen werden können. Verspätungen oder Wartezeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen werden als Arbeitszeit berechnet.

Sofern keine genehmigte Halteverbotszone eingerichtet ist, hat der Kunde eine geeignete Parkfläche bereitzustellen mit:

● mindestens 3 PKW-Längen (ca. 18–22 m) zusammenhängende Parkfläche,
● maximal 20 m Trageweg zwischen Fahrzeugstandort und Hauseingang.
Erfüllt der Kunde diese Voraussetzungen nicht, trägt er sämtliche daraus entstehenden Verzögerungen oder Mehrkosten.

3. Zahlung, Fälligkeit, Leistungsverweigerung

3.1 Beauftragung gegen Aufwand – Zahlungen

● Die im Rahmen der Buchung genannte Transportpauschale ist ein Richtpreis. Zur Durchführung der Leistung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Richtpreises fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Der Auftrag wird erst durchgeführt, wenn die Anzahlung bei HDL eingegangen ist.
● Nach Abschluss der Leistung erfolgt die Schlussrechnung auf Basis des tatsächlich angefallenen Aufwands (z. B. zusätzlicher Zeitaufwand oder abweichendes Lagervolumen). Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Ergibt sich, dass der tatsächliche Aufwand geringer ist als der Richtpreis, wird die Differenz zugunsten des Kunden gutgeschrieben oder erstattet.
● Fälligkeiten: Die Anzahlung ist vor Durchführung der Leistung fällig; die Schlussrechnung ist spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.2 Beauftragung als Festpreis – Zahlungen

● Bei Beauftragung als Festpreis ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Festpreises fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Der Auftrag wird erst durchgeführt, wenn die Anzahlung bei HDL eingegangen ist.
● Die verbleibenden 50 % des Festpreises werden nach Abschluss der Leistung per Lastschrift eingezogen. Zusätzlich angefallene, nicht vom Festpreis umfasste Leistungen (z. B. Mehraufwände aufgrund abweichender Gegebenheiten) werden gesondert berechnet und in einer Schlussrechnung ausgewiesen.
● Fälligkeiten: Die Anzahlung ist vor Durchführung der Leistung fällig; die Schlussrechnung ist spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung fällig.
3.3 Zahlungsverzug und Stornierungsbedingungen

Erfolgt keine Zahlung oder schlägt eine Lastschrift (z. B. während oder nach Durchführung des Transports) fehl, ist HDL berechtigt,

● die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern oder abzubrechen,
● die Transportgüter auf Kosten des Kunden zwischenzulagern,
● bei fortdauernder Nichtzahlung eine Pfandverwertung oder eine kostenpflichtige Entsorgung der Transportgüter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Eine Stornierung oder Terminverschiebung von beauftragten Logistik- bzw. Transportleistungen ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin grundsätzlich möglich.

Bei kurzfristigeren Stornierungen behalten wir uns vor, bereits entstandene Dispositions- und Ausfallkosten wie folgt zu berechnen:

● bis 48 Stunden vor dem Termin: bis zu 50 € pauschale Aufwandsentschädigung
● 48 bis 24 Stunden vor dem Termin: bis zu 25 % der vereinbarten Transportkosten
● weniger als 24 Stunden vor dem Termin: bis zu 50 % der vereinbarten Transportkosten
Die konkrete Höhe der Kosten richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Entstehen uns durch unsere Logistikpartner keine Kosten, werden diese auch nicht an den Kunden weiterberechnet.

4. Handwerkerleistungen / Haftung bei vermittelten Drittleistungen

HDL erbringt keine eigenen Handwerkerleistungen.

Werden Handwerks- oder Renovierungsleistungen durch externe Partner vermittelt, haftet HDL ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Dienstleisters. Für die Ausführung der Leistungen selbst haftet allein der jeweilige Handwerksbetrieb. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Partnerunternehmens entstehen.

5. Grundhaftung beim Transport (620 €/m³)

Für den Transport gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen gemäß § 451e HGB mit einer Haftungshöchstgrenze von 620 € pro Kubikmeter Laderauminhalt. Die Durchführung der Transportleistungen erfolgt durch beauftragte Partnerunternehmen. Die Haftung für Schäden während des Transports richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweils ausführenden Unternehmens.

Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden zurückzuführen ist auf:

● unzureichende Verpackung des Kunden,
● verbotene Gegenstände,
● höhere Gewalt,
● oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Einflusssphäre des Frachtführers liegen.
Sofern keine zusätzliche Transportversicherung vereinbart wurde, gilt ausschließlich die gesetzliche Haftungsbegrenzung gemäß § 451e HGB.

6. Transportversicherung

Der Kunde kann während des Buchungsvorgangs eine Transportversicherung abschließen. Diese bietet Versicherungsschutz bis zu einer maximalen Deckungssumme von 50.000 €. Die Durchführung der Transportleistungen erfolgt durch beauftragte, versicherte Partnerunternehmen.

Die Transportversicherung deckt insbesondere Schäden durch:

● Transportunfall/Unfall des Transportmittels
● Diebstahl/Raub während des Transports
● Feuer/Brand
● Sturm

Hinweis

Ohne Abschluss einer Transportversicherung gilt ausschließlich die gesetzliche Grundhaftung gemäß § 451e HGB von 620 € pro m³ Laderauminhalt.

7. Lagerhaftung & Lagerversicherung

Die Lagerung erfolgt durch beauftragte Partnerunternehmen. Für die Lagerung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen mit einer Haftungshöchstgrenze von 620 € pro Kubikmeter. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die durch ein schuldhaftes Verhalten des ausführenden Unternehmens oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen des Buchungsvorgangs eine zusätzliche Lagerversicherung abzuschließen. Diese bietet Versicherungsschutz bis zu einer maximalen Deckungssumme von 50.000 €.

Die Lagerversicherung deckt insbesondere Schäden durch:

● Einbruchdiebstahl
● Feuer / Brand
● Leitungswasserschäden
● Sturm
Alternativ kann der Kunde auch eine eigene Hausratversicherung nutzen, sofern diese die eingelagerten Gegenstände während der Lagerdauer deckt.

8. Einlagerung am Partnerstandort oder Haus des Lagers Standort
Die Einlagerung erfolgt an einem HDL Standort oder einem Partnerstandort. Ist die Kapazität des vorgesehenen Partnerstandortes in der jeweiligen Stadt ausgeschöpft, kann das Lagergut im Umkreis von bis zu 30 km an einem alternativen HDL Standort oder einem Partnerstandort eingelagert werden. Der Kunde wird hierüber informiert.

Schlussrechnung

Nach der Einlagerung erhält der Kunde die Schlussrechnung:

● bei Beauftragung gegen Aufwand: auf Basis des tatsächlich angefallenen Aufwands,
● bei Beauftragung als Festpreis: auf Basis des vereinbarten Festpreises; zusätzlich angefallene, nicht vom Festpreis umfasste Leistungen werden gesondert ausgewiesen.
Ermittlung der Abrechnungsposten:

● Arbeitszeit: ab Ankunft des Teams beim Kunden bis Ankunft am HDL Lager bzw. Partnerstandort.
● Volumen: tatsächliches Lagervolumen
● Der Einzug der Schlussrechnung erfolgt per Lastschrift innerhalb von 5 Werktagen.

9. Eigenanlieferung durch den Kunden

Der Kunde kann seine Gegenstände auch selbst zum Lagerstandort bringen.
Das Entladen erfolgt entweder:

● durch den Kunden selbst oder
● durch beauftragtes Fachpersonal (optional buchbar).
Die Annahmezeiten sind Montag bis Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr.

Vorlaufzeiten:

Bei Selbstanlieferung benötigen wir min. 3 Tage Vorlaufzeit. Bei Abholung min. 7 Tage Vorlauf.

10. Mietbeginn/Verwahrvertrag

Das Verwahrverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt vier Wochen und verlängert sich automatisch um die ausgewählte Laufzeit, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Parteien haben die Möglichkeit, den Verwahrvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen in Textform (per E-Mail) oder – sofern verfügbar – über das Onlineportal zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung des Verwahrvertrags durch den Kunden ist vorab ein Termin zur Herausgabe des Lagerguts mit HDL abzustimmen.

Dieser Termin muss mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Auslagerungsdatum festgelegt werden. Sollte der Kunde bei vereinbarter Selbstabholung zum Termin der Auslagerung nicht erscheinen, verlängert sich der Verwahrvertrag automatisch um weitere 28 Tage, sofern das Lagergut weiterhin eingelagert bleibt.

11. Einlagerungsbedingungen
Zulässige Lagerung
In dem Lager dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Generell ist die Lagerung von illegalen Gegenständen, von Gegenständen, deren Lagerung behördlicher Genehmigung unterliegt, sowie von Gegenständen, die eine Gefährdung des HDL oder Dritter darstellen könnten, verboten. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet.

Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, selbstentzündliche (z. B. Lithium-Ionen-Akkus, E-Fahrzeuge), giftige, ätzende oder stark riechende Gegenstände (z. B. Lacke, Fisch) zu lagern. Die Einlagerung von illegalen Substanzen, Waffen, Suchtstoffen, Produkten von artengeschützten Tieren, Abfallstoffen oder Sondermüll jeglicher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, nicht gelagert werden. Gegenstände, die mottenanfällig sind (z. B. Teppiche, Lodenmäntel, Matratzen), dürfen nur in geschlossenen Mottenschutzfolien eingelagert werden.

Die Lagerung von Wertgegenständen wie Pelzen, Juwelen und Bargeld ist nicht gestattet. Teppiche mit einem Einzelwert über 1.000 €, Gobelin-Teppiche oder Gegenstände mit einem Alter über 100 Jahren dürfen ebenfalls nicht eingelagert werden. Erkennt HDL solche Gegenstände, ist er berechtigt, diese zu entfernen. Wir gewährleisten, dass das Lagergut in beheizten, frostgeschützten Lagerräumlichkeiten bei einer Temperatur über 0 °C gelagert wird und die Bodentragfähigkeit 500 kg/m² nicht überschreitet.

12. Zutritt zum Lagergut

Zugang zum Lager nach Terminvereinbarung und unter Begleitung gegen Aufwand möglich. Die Vorlaufzeit für die Terminvereinbarung beträgt mindestens 7 Tage.
Zutritt zum Lager ist nur dem Kunden, den ihn begleitenden Personen sowie den im Verwahrvertrag ausdrücklich genannten Personen gestattet.
HDL ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), Legitimationsnachweise zu verlangen und den Zugang zu verweigern, sollte dies nicht erfolgen.

Möchte der Kunde weiteren Personen Zutrittsberechtigung erteilen, die nicht im Verwahrvertrag autorisiert sind, muss dies schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit Name und Anschrift der bevollmächtigten Person vorab mitgeteilt.

13. Lagerentgelt / Zahlungsbedingungen

● Dieses Verwahrungsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis. Für jede Abbuchung wird automatisch ein steuerlich gültiger Zahlungsbeleg (Quittung/Rechnung) erstellt und dem Kunden per E-Mail zugestellt.
● Das erste Lagerentgelt sowie ggf. weitere gebuchte Leistungen (z. B. Kartons) werden am Tag der Einlagerung per Lastschrift oder – sofern verfügbar – über eine andere angebotene Zahlungsmethode eingezogen.
● Die weiteren Entgelte für die Lagerung sind alle vier Wochen im Voraus fällig, jeweils für den laufenden Abrechnungszeitraum, der ab dem Einlagerungsdatum berechnet wird.
● HDL ist berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Lagergut zu verweigern, sobald das Lagerentgelt für einen Abrechnungszeitraum nicht fristgerecht bezahlt wurde.
● Das Lagerentgelt bleibt in den ersten sechs Monaten unverändert. Danach behält sich HDL das Recht vor, das Entgelt regelmäßig neu zu bewerten und ggf. anzupassen.
● Im Falle einer Anpassung des Lagerentgelts steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. HDL wird den Kunden rechtzeitig vor einer Entgeltänderung informieren, sodass das Recht auf Kündigung ausgeübt werden kann.

14. Zahlungsverzug
Rechnungen sind ab dem jeweiligen Stichtag innerhalb von 5 Tagen zu begleichen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung bzw. schlägt die Lastschrift fehl, gilt die Forderung als überfällig.

Ab dem 6. Tag nach dem Stichtag werden folgende Gebühren fällig:

● 20 € Zusatzgebühr für verspätete Zahlung bzw. Rücklastschriften
● 20 € Bearbeitungsgebühr
● zzgl. weiterer Verzugsschäden, sofern diese entstehen
15. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
HDL ist berechtigt, das Verwahrungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

● der Kunde mit zwei Lagerentgelten in Verzug ist,
● die erste fällige Zahlung des Lagerentgelts nicht erfolgt oder eine Lastschrift fehlschlägt,
● eine fällige Zahlung, insbesondere die Erstzahlung oder eine vereinbarte Lastschrift, nicht erfolgt oder fehlschlägt und der Kunde trotz angemessener Fristsetzung keine Zahlung leistet,
● der Kunde trotz Abmahnung gegen die Einlagerungsbedingungen oder die Zutrittsregelungen verstößt.
Die Regelungen des HDL-Pfandrechts bleiben hiervon unberührt. Bleibt bereits das erste Lagerentgelt aus, ist HDL berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Lagergut zu verweigern.

16. Pfandrechte

a. Der Kunde übereignet HDL die eingelagerten Gegenstände sicherungsweise für den Fall, dass er mit mindestens zwei vierwöchigen Lagerentgelten in Verzug gerät.

b. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die eingelagerten Gegenstände aus dem Lagerraum zu entfernen.

c. Die sicherungsweise übereigneten Gegenstände dienen als Sicherheit für sämtliche Forderungen aus dem Verwahrungsverhältnis. Zusätzlich besteht das gesetzliche Pfandrecht des HDL gemäß § 475b BGB.

d. Nach Ablauf einer gesetzten Frist von mindestens 7 Tagen ist HDL berechtigt, die eingelagerten Gegenstände zu besichtigen, zu räumen und zu verwerten. Offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden.

e. Ein Überschuss aus der Verwertung wird dem Kunden ausgekehrt.

17. Schriftform

Andere als die in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Änderungen der AGB

a.​Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei sich kreuzenden AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Regelungen der sich kreuzenden AGB nicht übereinstimmen.

b.​Gerichtsstand – bei nicht Verbrauchern ausschließlicher Gerichtsstand – und Erfüllungsort ist das Amtsgericht in Neuss.

c. Wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, auf die HDL keinen Einfluss hat und die das Vertragsverhältnis erheblich verändern (z. B. Wegfall von Lagerkapazitäten, Änderungen in der Standortstruktur, organisatorische oder wirtschaftliche Gründe), ist HDL berechtigt, die Vertragsbedingungen anzupassen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs ist HDL berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

d. Endet die Möglichkeit der Lagerung an einem bestimmten Standort dauerhaft (z. B. durch Betriebsschließung, Wegfall eines Partnerstandorts oder sonstige organisatorische Gründe), ist HDL berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Abholung seines Lagerguts oder zur Umlagerung auf einen alternativen Standort zu setzen.

Diese Frist beträgt mindestens drei (3) Monate und höchstens sechs (6) Monate.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abholung oder Zustimmung zur Umlagerung, ist HDL berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

19. Sonstiges

a. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse per E-Mail mitzuteilen. Die Kosten einer Anschriftenermittlung, die aufgrund unterlassener Mitteilung erforderlich wird, trägt der Kunde.

b. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Verwahrungsverhältnis ohne Zustimmung des HDL auf Dritte zu übertragen oder zu verpfänden.

c. Alle Schadenersatzpauschalen können vom Kunden durch den Nachweis eines tatsächlich geringeren entstandenen Schadens reduziert werden.

d. Das vorliegende Verwahrungsverhältnis kann durch Anzeige gegenüber dem Kunden auf einen von HDL bestimmten neuen Verwahrer übertragen werden, soweit der ursprüngliche Verwahrer für die Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch haftet.

e. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder des Verwahrungsvertrages selbst ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

20. Widerrufsrecht

Wenn Sie das Angebot von HDL als Privatkunde und damit als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nutzen, steht Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Sie haben demnach das Recht, den Vertrag wie folgt zu widerrufen:

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages.

Der Widerruf muss schriftlich per E-Mail an info@hausdeslagers.de erfolgen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Sie können dafür das beigefügte Muster „Widerrufsformular“ verwenden, das jedoch nicht zwingend ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Nach Beginn der Leistung
Nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zum vorzeitigen Beginn der Leistung und Bestätigung, dass ihm bekannt ist, dass mit Beginn der Leistung sein Widerrufsrecht erlischt, besteht kein Widerrufs- oder Stornorecht mehr, sobald die vereinbarte Leistung (Transport/Umzug oder Einlagerung) begonnen hat. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Dies gilt insbesondere für Umzugs- und Transportdienstleistungen gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an […]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf folgender Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

● Bestellt () / erhalten am ()
● Name der Verbraucher(s)
● Anschrift des/der Verbraucher(s)
● Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
● Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen

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