Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Mietverträge der Haus des Lagers GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss der Buchung durch den Vermieter oder gegebenenfalls online durch den Mieter selbst kommt ein Mietvertrag zustande. Der Vertrag wird rechtskräftig und verbindlich, sobald die AGB dem Kunden nach der Buchung übermittelt wurden und der Zahlungseingang erfolgt ist.

1.   Mietbeginn

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um die ausgewählte Laufzeit, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Parteien haben die Möglichkeit, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen in Textform (per E-Mail) oder – sofern verfügbar – über das Onlineportal zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. 

a. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit ab Mietbeginn mit Zahlung der Kaution und des ersten Mietzinses zu überlassen.

b. Der Mieter erkennt den Zustand als Vertragsgemäß an. Bei Übernahme hat er das gemietete Abteil nochmals zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, andernfalls ist von einem ordnungsgemäßen Zustand des Abteils auszugehen.

c. Die tatsächliche Mietfläche kann aufgrund der Raumbeschaffenheit bis zu 10% von der angegebenen Fläche abweichen. Ein Anspruch auf Mietzinsanpassung (Erhöhung / Reduzierung) entsteht erst bei einer Abweichung über 10% und wird bei Buchung automatisch  berücksichtigt.

d. Dem Vermieter wird das Recht eingeräumt, dem Mieter aus wichtigem Grunde einen anderen gleichwertigen Lagerraum zuzuweisen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn zu Mietbeginn ein Vormieter das Lagerabteil nicht rechtzeitig oder mit Beschädigungen geräumt hat oder während der Mietdauer – bei Übernahme der Umlagerungskosten durch den Vermieter – das Lagerabteil aufgrund eines nicht vom Mieter zu vertretendem Schaden nur eingeschränkt nutzbar ist.

2.   Nutzung / Einlagerung

a. Das Abteil ist von dem Mieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. 

b. Veränderungen des Abteils, bauliche Arbeiten, Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen nicht vorgenommen werden.

c. Das Abteil darf nur zu Lagerzwecken genutzt werden. Sonstige Tätigkeiten, insbesondere die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Wohnraum sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Zustimmung bedürfen, sind nicht gestattet und ist ein Grund zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung.

d. In dem Abteil dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Generell ist die Lagerung von illegalen Gegenständen, Gegenständen deren Lagerung der behördlichen Genehmigung unterliegen und Gegenstände, welche die Gefährdung des Vermieters bzw. Dritter mit sich bringen könnten, verboten. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Abteil nur so zu nutzen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter sowie keine Umweltschäden entstehen. Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete (auch Lithium-Ionen-Akkus, E-Fahrzeuge), giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände (z.B. Lacke, Fisch) einzulagern. Die Einlagerung von illegalen Gegenständen, Waffen, Suchtstoffen, Produkte von artengeschützten Tieren, Abfallstoffen oder Sondermüll gleich welcher Art ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, nicht gelagert werden. Gegenstände, welche geneigt sind von Motten befallen zu werden (insbesondere Teppiche, Lodenmäntel, Matratzen) sind nur mit entsprechenden geschlossenen Mottenschutzfolien zu lagern. Die Einlagerung von Wertgegenständen wie Pelzen, Juwelen und Bargeld ist nicht gestattet. Ferner ist nicht gestattet die Lagerung von Teppichen über 1.000 Euro Einzelwert, keine Gobelin Teppiche, Gegenstände mit einem Alter über 100 Jahre. Sofern der Vermieter Kenntnis von solchen gelagerten Gegenständen erlangt, hat er das Recht diese zu entfernen. Das Halten vor Liften, Eingängen ist auch vorübergehend nicht gestattet. Der Verkehrsfluss anderer Kunden muss jederzeit gewährleistet sein.

e. Der Mieter hat das Abteil und das Gebäude so zu nutzen, dass andere Mieter nicht gestört und beeinträchtigt werden. Dem Mieter ist es nicht gestattet, außerhalb des gemieteten Abteils – wie Gängen, Korridoren etc. – Gegenstände – auch nur vorübergehend – abzustellen oder zu lagern. Die Fluchtwege sind stets freizuhalten. 

f. Im Abteil und gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot.

g. Löst der Mieter, eine ihn begleitende Person oder eine von ihm zum Zutritt autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch oder in sonstiger Weise einen Fehlalarm aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

h. Nutzt ein Kunde einen kostenlosen Transportwagen dauerhaft und enthält diesen mehr als 12 Stunden anderen Kunden vor, so ist eine tägliche Nutzungsgebühr von 20 Euro – maximal 400.- Euro. Die Maximalgebühr fällt auch bei dauerhafter Entwendung und / oder Totalschaden an.

i. Für den Einsatz von Handwagen, Motorfahrzeugen, Hubwagen oder sonstiger Ausrüstung, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird, trägt der Mieter das Schadensrisiko. 

j. Das beheizte (frostgeschützte und trockene) Mietobjekt darf nur als Lagerraum (bei max. Bodenbelastung von 500 kg/qm) genutzt werden. 

3.   Untervermietung

Der Mieter ist nicht berechtigt, das angemietete Abteil – weder ganz noch teilweise – unterzuvermieten. In diesem Fall tritt der Mieter die Ansprüche gegen den Untermieter an den Vermieter ab, der diese Abtretung annimmt.

4.   Zugang zum Gebäude und Abteil durch den Mieter

a. Bei An- und Abfahrt zu dem Gebäude hat der Mieter die Straßenverkehrsordnung auf dem Hofgelände zu befolgen. Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten.

b. Das Anfahren zum Haupteingangstor ist nur zum Ein- und Ausladen der einzulagernden Gegenstände gestattet; ansonsten ist das Parken dort nicht gestattet, hierfür stehen gesonderte Kundenparkplätze zur Verfügung.

c. Der Zutritt zum Mietobjekt (Gebäude und Abteil) ist von Montag bis Sonntag zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr möglich. Unter besonderen Bedingungen kann der Vermieter einen 24/7-Zugang einrichten. Der Vermieter ist berechtigt, die zum Vertragsschluss geltenden Zugangszeiten zu ändern, sofern die Änderung mindestens eine Woche vorher per E-Mail angekündigt wird.

d. Mit Abschluss des Mietverhältnisses werden der PIN-Code für den elektronischen Zugang zum Gebäude und der Abteilcode dem Mieter mit der Einzugsmail versendet. Der Mieter hat PIN-Code und Abteilcode sorgsam zu verwahren. Der Verlust des PIN-Codes und des Abteilcodes ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht, wenn dem Mieter durch technische Fehler der Zutritt zum Gebäude verwehrt wird. Der Vermieter haftet insbesondere  auch nicht bei Beschädigungen durch Dritte (z.B. Vandalismus). 

e. Nur dem Mieter, ihn begleitende Personen sowie die im Mietvertrag ausdrücklich genannten Personen, ist der Zugang zu Gebäude und Abteil gestattet. Der Vermieter ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), Legitimationspapiere zu verlangen und den Zugang zu verweigern, sollte dies nicht erfolgen. 

f. Soweit der Mieter weiteren Personen Zugangsberechtigung erteilen möchte, die nicht im Mietvertrag autorisiert sind, ist er verpflichtet, dies schriftlich unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit Namen und Anschrift des Bevollmächtigten vorab mitzuteilen. Ebenso hat der Mieter schriftlich zu benachrichtigen, wenn eine bereits autorisierte Person nicht mehr zugangsberechtigt sein soll. Die Vollmacht ist an info@hausdeslagers.de zu senden. Der Mieter kann zum Zutritt bevollmächtigten Personen jederzeit die Zutrittsberechtigung widerrufen, wobei dies per Email gegenüber dem Vermieter angezeigt werden muss. Die Neuvergabe einer PIN in diesem Zusammenhang ist kostenlos.

h. Der Mieter hat das Abteil bei Verlassen abzuschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein nicht verschlossenes Abteil zu verschließen.

5.   Mängel der Mietsache / Haftung

a. Etwaige Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden

b. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines Mangels der Mietsache (anfänglicher Mangel oder vom Vermieter zu vertretender nachträglicher Mangel) oder wegen Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung.

c. Die Überwachung, Unterhaltung, Pflege, etc. betreffend die eingelagerten Gegenstände ist alleinige Aufgabe des Mieters. 

d. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die nach dem Beginn der Nutzung der Mietsache durch ihn selbst, ihn begleitende Personen, autorisierten Personen oder sonstigen Dritten, die mit seinem Einverständnis die Mietsache aufgesucht haben, verursacht worden sind. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen solcher Dritter frei.

6.   Betreten des Abteils durch den Vermieter

Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen dürfen das Abteil nach rechtzeitiger Ankündigung zur Prüfung des Zustands und zur Reparatur betreten; Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter ohne Ankündigungspflicht zum Betreten und zu diesem Zweck zur Öffnung des Abteils befugt. Für den Fall der rechtmäßigen Räumung des Abteils hat der Vermieter ebenfalls das Recht die Räume des Mieters zu betreten. 

7.   Zahlungen und Zahlungsverzug

  1. Erste Zahlung:
    Das erste Lagerentgelt sowie ggf. weitere gebuchte Leistungen (z. B. Transport) werden am Tag der Einlagerung per Lastschrift oder – sofern verfügbar – über eine andere angebotene Zahlungsmethode eingezogen.

  2. Folgezahlungen:
    Die weiteren Gesamtmieten sind pro Abrechnungszeitraum, der anhand des Einzugsdatums bestimmt wird, monatlich im Voraus fällig.

  3. Zahlungsverzug:
    a. Rechnungen sind ab dem jeweiligen Stichtag innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.
    b. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung oder schlägt die Lastschrift fehl, gilt die Forderung als überfällig.

  4. Ab dem 6. Tag nach dem Stichtag werden folgende Gebühren fällig:

    • 10 € Zusatzgebühr für verspätete Zahlung

    • 10 € Bearbeitungsgebühr für Rückbelastungen

    • Weitere Verzugsschäden, sofern diese entstehen

  5. Zugangsrecht:
    Der Vermieter ist berechtigt, den Zugangscode zum Lager zu sperren, sobald der Kunde mit einer Monatsmiete spätestens am Stichtag eines Abrechnungszeitraums im Rückstand ist.

Der Mieter ist verpflichtet, an den Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten (insbesondere Verunreinigungen, Beschädigungen) eine unverzinsliche Kaution in Höhe von einer Monatsmiete mit Vertragsunterzeichnung zu leisten. Ist die Kaution zu Mietbeginn nicht bezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Überlassung des Mietobjekts bis zur Bezahlung zu verweigern (Zurückbehaltungsrecht).

a. Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen. 

b. Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

c. Ist der Mieter Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche des Vermieters nur zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

d. Die Kaution ist nach ordnungsgemäßer Räumung und Übergabe des Lagerabteils an den Mieter innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Monat nach Auszug und Räumung auf ein vom Mieter bekannt zu geben dem inländischen Bankkonto zurück zu überweisen. Die Rückerstattung in bar ist ausgeschlossen.

Der Mietzins (Nettokaltmiete) bleibt in den ersten sechs Monaten des Mietvertrages unverändert. Danach behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietzins regelmäßig neu zu bewerten und ggf. zu erhöhen. Im Fall der Erhöhung des Mietzinses steht dem Mieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Um dieses Recht entsprechend ausüben zu können, wird der Vermieter den Mieter rechtzeitig vor Erhöhung des Mietzinses hierüber informieren.

8. Lagerversicherung

Der Mieter kann während des Buchungsvorgangs eine Lagerversicherung abschließen. Diese bietet Versicherungsschutz bis zu einer maximalen Deckungssumme von 20.000 €.

Sofern verfügbar, ist eine Basisdeckung bis 1.000 € für den Mieter kostenlos.

Die Lagerversicherung deckt insbesondere Schäden durch:

  • Einbruchdiebstahl

  • Feuer / Brand

  • Leitungswasserschäden

  • Sturm

Alternativ kann der Mieter auch eine eigene Hausratversicherung nutzen, sofern diese die eingelagerten Gegenstände während der Lagerdauer abdeckt.

9.   Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vermieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere, 

  • wenn sich der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug befindet,

  • wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen die vorstehenden Nutzungs- und Zugangsregelungen verstößt.

Die Regelungen des Vermieterpfandrechts bleiben hiervon unberührt. Bleibt bereits die erste Mietzahlung aus, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den Zutritt zum Gebäude zu verweigern.

10. Pfandrechte

a. Der Mieter übereignet dem Vermieter das eingebrachte Lagergut sicherungsweise für den Fall, dass er mit mindestens zwei monatlichen Lagerentgelten in Verzug gerät.

b. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mieter nicht mehr berechtigt, das Lagergut aus dem Lager zu entfernen.

c. Das sicherungsweise übereignete Lagergut dient als Sicherheit für sämtliche Forderungen aus dem Verwahrungsverhältnis. Zusätzlich besteht das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters gemäß § 475b BGB.

d. Nach Ablauf einer gesetzten Frist von mindestens 7 Tagen ist der Vermieter berechtigt, das Lagergut zu öffnen, zu räumen und zu verwerten. Offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden.

e. Ein Überschuss aus der Verwertung wird dem Mieter ausgekehrt.

11. Beendigung / Vertragsstrafe bei zurücklassen von Abfall

  1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu räumen, zu reinigen und in einem besenreinen Zustand zurückzugeben sowie alle von ihm verursachten Schäden zu beseitigen. Bei verschmutzter Rückgabe eines Abteils wird eine Reinigungspauschale von 20 Euro pro angefangenen gemieteten Quadratmeter fällig. Wird Müll im Abteil, auf den Korridoren oder auf dem Gelände zurückgelassen, wird eine Entsorgungskostenpauschale von 200 Euro pro Kubikmeter zuzüglich einer Anfahrtsgebühr von 200 Euro fällig. Zusätzlich kann für das Hinterlassen von Abfall oder Sperrgut im Abteil, auf den Korridoren oder auf dem Gelände eine Vertragsstrafe von bis zu 1.500 Euro verhängt werden. Bei größeren Schäden im Abteil behalten wir uns das Recht vor, eine entsprechend höhere Vertragsstrafe zu erheben.

  2. Dem Mieter wird das Zahlenschloss kostenlos zur Nutzung überlassen. Es obliegt ihm, das Schloss am letzten Tag der Mietzeit an der Abteiltür anzubringen und zu verschließen. Der Mieter ist nicht berechtigt, den vorgegebenen Code am Zahlenschloss zu ändern. Sollte der Mieter dieser Verpflichtung bei Vertragsende nicht nachkommen, ist er dem Vermieter zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von mindestens 50 € verpflichtet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Schadensersatz wird mit dem hinterlegten Pfandgeld verrechnet.

12. Schriftform

Andere als die in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Änderungen der AGB

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei sich kreuzenden AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Regelungen der sich kreuzenden AGB nicht übereinstimmen.

b. Gerichtsstand – bei nicht Verbrauchern ausschließlicher Gerichtsstand – und Erfüllungsort ist das Amtsgericht in Neuss.

c. Wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat und die das Vertragsverhältnis erheblich verändern, kann der Vermieter die Vertragsbedingungen anpassen. Der Mieter wird darüber per E-Mail informiert und erhält eine angemessene Frist zur Stellungnahme. Unterlässt der Mieter eine Reaktion innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Vertragsbedingungen automatisch.

14. Sonstiges

a. Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse per E-Mail mitzuteilen. Die Kosten einer Anschriftenermittlung, die aufgrund unterlassener Anzeige erforderlich ist, trägt der Mieter.

b. Der Mieter ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters auf Dritte zu übertragen oder zu verpfänden.

c. Alle Schadenersatzpauschalen können vom Mieter durch den Nachweis eines tatsächlich geringeren entstandenen Schadens reduziert werden.

d. Das vorliegende Vertragsverhältnis kann durch Anzeige gegenüber dem Mieter auf einen vom Vermieter bestimmten neuen Vermieter übertragen werden, soweit der ursprüngliche Vermieter für die Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch haftet.

e.   Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder des Mietvertrages selbst ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

15. Widerrufsrecht

Wenn Sie das Angebot des Vermieters als Privatkunde und damit als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nutzen, steht Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Sie haben demnach das Recht den Vertrag wie folgt zu widerrufen:


Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Abschlusses dieses Vertrages. Der Widerruf muss schriftlich per E-Mail an info@hausdeslagers.de erfolgen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Sie können dafür das beigefügte Muster „Widerrufsformular“ verwenden, das jedoch nicht zwingend ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 


Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.


Nach Beginn der Leistung
Sobald die vereinbarte Leistung (Transport/Umzug oder Einlagerung) begonnen hat, besteht kein Widerrufs- oder Stornorecht mehr. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Dies gilt insbesondere für Umzugs- und Transportdienstleistungen gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.


Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an […]


Hiermit widerrufe(n) ich/wir den mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 


● Bestellt (*)/ erhalten am (*) 


● Name der Verbraucher(s) 


● Anschrift des/der Verbraucher(s)


● Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 


● Datum

 


(*) Unzutreffendes bitte streichen
Ende des Widerrufformulars